Hundehaltung

Hundesteuer

Die Hundesteuer in der Gemeinde Baltschieder beträgt CHF 150.00 und wird jeweils Anfang Jahr in Rechnung gestellt. Die Steuer ist jeweils für das ganze Jahr zu entrichten.

Dokumente

Gestützt auf das Reglement 652.100 des Kantons Wallis betreffend die Erhebung der Hundesteuer ist die Gemeinde verpflichtet folgende Dokumente einzufordern:

  • gültiger Haftpflichtversicherungsnachweis für Hundehalter
  • Identifikationsdokument mit Angabe der Microchip-Nummer (falls dieses noch nicht bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wurde)
  • Theoretischer und praktischer Sachkundenachweis für Erst-Hundehalter und deren Hunde, welche nach dem 01. Januar 2020 erworben wurden. (spätestens 12 Monate nach Übernahme des Hundes)

Wir bitten Sie, uns alle Dokumente, welche noch nicht eingereicht wurden, bis zum 31. März per Post oder per E-Mail gemeinde@baltschieder.ch zuzustellen oder direkt auf der Gemeindekanzlei abzugeben.

Reglement 652.100 des Kantons Wallis

 

Neue Hundehalterin oder neuer Hundehalter

Melden sich bei der Gemeinde gemeinde@baltschieder.ch, welche Sie als Hundehalter*in in der AMICUS Datenbank erfasst und Ihnen eine Personen-ID zuteilt. Diese Personen-ID ist unerlässlich, damit der Hund in der AMICUS-Datenbank auf den Namen des neuen Tierhalters registriert werden kann.