Wahlen / Abstimmungen

Voraussetzungen bei Wahlen und Abstimmungen
An eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen kann teilnehmen, wer gemäss Verfassung stimmberechtigt ist und im Kanton und in der Gemeinde seit 5 Tagen Wohnsitz hat. In kantonalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen im Kanton und seit 5 Tagen in der neuen Gemeinde Wohnsitz haben. In kommunalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die im Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Den Übermittlungsumschlag bitte nicht in den Gemeindebriefkasten werfen!
 

Wahl- und Abstimmungslokal, Stimmkarten

Stimmberechtigte erhalten vor den Wahlen bzw. Abstimmungen die Stimmkarten und das Wahl- und Abstimmungsmaterial.

Stimmabgabe im Stimmlokal

Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial (Rücksendungsblatt/Stimmkarten, Kuvert und Stimmzettel) muss an die Urne mitgenommen werden.

Am Wahl-/Abstimmungswochenende ist das Stimmlokal wie folgt geöffnet:

Sonntag, von 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
Achtung: An Samstagen ist das Stimmlokal nicht geöffnet.

 

Briefliche Stimmabgabe

Die Stimm- und Wahlzettel ausfüllen und diese anschliessend in die dafür vorgesehenen Stimmkuverts legen. Die Stimmkuverts in den Übermittlungsumschlag legen. Auf dem Rücksendungsblatt muss Ihre Unterschrift angebracht und eine Ihrer persönlich selbstklebenden Etiketten in das vorhergesehene Feld aufgeklebt werden, andernfalls ist die Stimme ungültig. Das Rücksendungsblatt mit den Stimmkarten in den Übermittlungsumschlag legen, so dass die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster erscheint (Stimmkarten nicht abtrennen). Den Übermittlungsumschlag verschliessen. Den Übermittlungsumschlag frankieren und rechtzeitig der Post übergeben, so dass er spätestens am Freitag, der dem Urnengang voraus geht, bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Demnach muss der Übermittlungsumschlag spätestens am Dienstag mit B-Post oder am Donnerstag mit A-Post verschickt werden. Es ist auch möglich, den Übermittlungsumschlag unfrankiert auf der Gemeindekanzlei in die Urne zu werfen. Die Gemeindekanzlei ist wie folgt offen:

Montag und Freitag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 11.30 Uhr

Den Übermittlungsumschlag bitte nicht in den Gemeindebriefkasten werfen, da die Stimme ansonsten ungültig ist. Für die Abgabe des Stimmmaterials steht am Schalter 1. OG eine Urne bereit.