Steuern

Wir danken Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung.

Steuergrundlagen  

  Koeffizient   1.2
  Indexierung   163%
  Kopfsteuer   CHF 15.00
  Grundstrücksteuern   1‰
  Feuerwehrersatzgebühr   2.5% der Einkommens- und Vermögenssteuer 
  (max. CHF 100.00)
  Hundesteuer   CHF 150.00

 

Einreichungsfrist für die Steuererklärung

Die Steuererklärung muss unterzeichnet und mit sämtlichen erforderlichen Beilagen bis zum 31.03.2024 direkt an die kantonale Steuerverwaltung, Scanncenter, Av. de la Gare 35, 1951 Sitten gesendet werden oder online (z.B. Gratissoftware VSTax und mit der Smartphone App Tell Tax) übermittelt werden.

Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

 

Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung

Dem Formular Steuererklärung liegt ein Einzahlungsschein bei. Bei der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 vor dem 31. März 2024 wird die Eingabefrist automatisch bis zum 31. Juli 2024 (für Selbständige bis am 31. Oktober 2024) verlängert. Ein schriftliches Gesuch ist nicht nötig, die fristgerechte Einzahlung allein genügt.

Grundsätzlich ist die kantonale Steuerverwaltung in Sitten für die Bewilligung von Fristverlängerungen zuständig.

 

Einsprache gegen die Steuerveranlagung (Art. 139 StG)

Gegen die Veranlagung der Gemeindesteuern kann der Steuerpflichtige bei der kantonalen Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten Einsprache erheben. Die Einsprache muss schriftlich innert 30 Tagen ab der Eröffnung der Kantonssteuern erfolgen. Eine bereits gegen die Veranlagung der Kantonssteuern derselben Periode rechtmässig erhobene Einsprache gilt ebenfalls gegen die später eröffnete Veranlagung der Gemeindesteuern.

 

Fälligkeiten

Die Gemeindesteuern in Baltschieder werden in 5 Raten bezogen und sind wie folgt fällig:

1. Rate:                   10. Februar
2. Rate:                   10. April
3. Rate:                   10. Juni
4. Rate:                   10. August
5. Rate:                   10. Oktober

Ab diesem Datum haben Sie 30 Tage Zeit die Raten zu bezahlen.


Nützliche Informationen / Links

Kantonale Steuerverwaltung
VSTax
Online Steuerrechner
Steuerwissen für Jugendliche