Steuern

 

Wir danken Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung.

Ab diesem Datum haben Sie 30 Tage Zeit die Raten zu bezahlen.

Einreichungsfrist für die Steuererklärung

Die Steuererklärung muss unterzeichnet und mit sämtlichen erforderlichen Beilagen bis zum 31.03.2026 direkt an die kantonale Steuerverwaltung, Scanncenter, Av. de la Gare 35, 1951 Sitten gesendet werden oder online (z.B. Gratissoftware VSTax und mit der Smartphone App Tell Tax) übermittelt werden.

Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung

Dem Formular Steuererklärung liegt ein Einzahlungsschein bei. Bei der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 vor dem 31. März 2026 wird die Eingabefrist automatisch bis zum 31. Juli 2026 (für Selbständige bis am 31. Oktober 2026) verlängert. Ein schriftliches Gesuch ist nicht nötig, die fristgerechte Einzahlung allein genügt.

Grundsätzlich ist die kantonale Steuerverwaltung in Sitten für die Bewilligung von Fristverlängerungen zuständig.

Einsprache gegen die Steuerveranlagung (Art. 139 StG)

Gegen die Veranlagung der Gemeindesteuern kann der Steuerpflichtige bei der kantonalen Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten Einsprache erheben. Die Einsprache muss schriftlich innert 30 Tagen ab der Eröffnung der Kantonssteuern erfolgen. Eine bereits gegen die Veranlagung der Kantonssteuern derselben Periode rechtmässig erhobene Einsprache gilt ebenfalls gegen die später eröffnete Veranlagung der Gemeindesteuern.

Nützliche Informationen / Links

Kantonale Steuerverwaltung

VSTax

Online Steuerrechner

Steuerwissen für Jugendliche