Adressänderungen sind der Gemeindekanzlei telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Gesuche um Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Arbeitsbewilligung. Gesuchsformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
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In Absprache mit den Walliser Bergbahnen kann die Oberwalliser Bevölkerung auch weiterhin von Einheimisch-Tarifen profitieren. Für die Ausstellung eines Einheimischausweises wird ein aktuelles Foto benötigt. Die Ausstellung kostet Fr. 10.-- und der Ausweis ist 5 Jahre gültig, muss jedoch jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Erneuerung ist gratis. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers. Missbräuche sind strafbar.
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Ein neuer Heimatschein muss im regionalen Zivilstandsamt in Visp oder beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes beantragt werden. Tel 027 948 00 60.
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Dieser muss auf der Gemeindekanzlei beantragt werden. Erneuerungen können auch telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden. Erforderliche Angaben:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Ort und Adresse des Wochenaufenthalters
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Mit der Wohnsitzbestätigung können Sie Ihren Wohnsitz für amtliche Angelegenheiten nachweisen. Sie erhalten die Wohnsitzbestätigung persönlich bei der Gemeindekanzlei oder können diese auch per E-Mail oder Telefon anfordern. Erforderliche Angaben:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Name des Vaters
- Adresse
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