Einwohnerkontrolle 
Adressänderungen 

Adressänderungen sind der Gemeindekanzlei telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Gesuche um Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Arbeitsbewilligung. Gesuchsformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Einheimischausweis 

In Absprache mit den Walliser Bergbahnen kann die Oberwalliser Bevölkerung auch weiterhin von Einheimisch-Tarifen profitieren. Für die Ausstellung eines Einheimischausweises wird ein aktuelles Foto benötigt. Die Ausstellung kostet Fr. 10.-- und der Ausweis ist 5 Jahre gültig, muss jedoch jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Erneuerung ist gratis. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers. Missbräuche sind strafbar.

Neubestellung eines Heimatscheines 

Ein neuer Heimatschein muss im regionalen Zivilstandsamt in Visp oder beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes beantragt werden. Tel 027 948 00 60.

Heimatausweis für Wochenaufenthalter 

Dieser muss auf der Gemeindekanzlei beantragt werden. Erneuerungen können auch telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.
Erforderliche Angaben:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Ort und Adresse des Wochenaufenthalters
Wohnsitzbestätigung 

Mit der Wohnsitzbestätigung können Sie Ihren Wohnsitz für amtliche Angelegenheiten nachweisen. Sie erhalten die Wohnsitzbestätigung persönlich bei der Gemeindekanzlei oder können diese auch per E-Mail oder Telefon anfordern.
Erforderliche Angaben:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Name des Vaters
  • Adresse